Jura Automobile Ihre Rechte bei einem Verkehrsunfall


Von der Innung des Kfz-Handwerks München-Oberbayern, wurde ein Flyer, über Ihre Rechte bei einem Verkehrsunfall zusammengestellt. Wir geben hier die Inhalte wieder.
In Deutschland "knallt" es statistisch gesehen jede Minute 4,5 mal. In der ersten Hektik nach einem Unfall kann man einiges falsch machen, was einem Unfallgeschädigten, vor allem einem unverschuldet Hineingeratenen, im Nachhinein negativ ausgelegt werden kann. Damit Sie nach der ersten Schrecksekunde Ruhe bewahren und wissen, was zu tun ist - hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt...

Ihre Rechte als Geschädigter nach einem unverschuldetem Unfall (Haftpflichtschaden)

1. Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens
Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine Werkstatt vorzuschreiben, obwohl dies vielfach versucht wird.
Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einem von Ihnen ausgewählten Meisterbetrieb der Kfz-Innung reparieren lassen. Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges.

2. Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen
Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtliche Reparaturdauer zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. (Ihre Werkstatt kann Ihnen diesbezüglich Empfehlungen/Vorschläge geben.) Sofern jedoch von vornherein erkennbar nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (nicht höher als ca. 500,- bis 750,- Euro), reicht in der Regel als Schadennachweis eine Reparaturkalkulation Ihrer Fachwerkstatt aus. Bei Bagatellschäden werden Kosten für ein Gutachten in der Regel nicht von der Versicherung übernommen.


3. Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung
Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können Sie grundsätzlich (Ausnahme bei sehr geringem Fahrbedarf) einen Mietwagen beanspruchen. In der Regel bietet Ihnen der Meisterbetrieb der Kfz-Innung auch einen Mietwagen zu marktgerechten Preisen an. Überhöhte Preise werden nicht immer vollständig von den Versicherungen übernommen.
Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls alternativ Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Die Höhe dieser Entschädigung wird in der Regel durch den Sachverständigen festgelegt.

4. Im Falle eines Totalschadens
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Fahrzeug gleichwohl in Ihrem Meisterbetrieb der Kfz-Innung reparieren lassen, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten gem. Sachverständigengutachten, den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges nicht mehr als 30% übersteigen und Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen.
Lassen Sie Ihr Fahrzeug im Totalschadenfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges.  Sie dürfen Ihr Fahrzeug zu dem Restwert veräußern (z.B. an Ihre Fachwerkstatt), den Ihr Sachverständiger in seinem Gutachten ermittelt hat. 
Zur Sicherheit empfiehlt sich dazu ein korrekt datierter schriftlicher Kaufvertrag über das Unfallfahrzeug mit Ihrem Meisterbetrieb der Kfz-Innung. Restwertangebote der Versicherer müssen nur dann beachtet werden, wenn das konkrete Angebot der Versicherung vorliegt, bevor das Fahrzeug veräußert wurde und dieses Angebot zumutbar ist.


5. Sie haben ein Recht auf Ihren Anwalt
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche sollten Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. (Ihre Werkstatt kann Ihnen dies bezüglich Empfehlungen/Vorschläge geben.) Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. So können Sie sicher sein, dass alle Schadenspositionen (also auch Schmerzensgeld, Wertminderung, u.a.) berücksichtigt werden.

6. Kurz & direkt
Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung sollten Sie das vom Meisterbetrieb der Kfz-Innung vorgehaltene Formular "Reparaturkosten-Übernahmebestätigung einschl. Zahlungsanweisung und Abtretung" verwenden, da die Versicherung bei Vorlage dieser Erklärung in der Regel die Reparaturkosten direkt an Ihren Meisterbetrieb der Kfz-Innung auszahlen kann. 
Dadurch können Sie es vielfach vermeiden, für die Reparaturkosten in Vorleistung treten zu müssen.